12. Ordentliche Mitgliederversammlung
12. November 2003, Hotel Hilton Weimar
Beschluss der 12. Mitgliederversammlung
Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge
Gemäß § 4 (1) und 8 (4c) der Satzung des FITR e.V. werden ab 01.01.2004 folgende jährliche Mitgliedbeiträge festgesetzt:
- Juristische Personen 800,00 EUR
- Natürliche Personen 150,00 EUR
- Sind von einer juristischen Person mehrere Tochterunternehmen Mitglied des FITR e.V. so halbieren sich die Mitgliedsbeiträge für das zweite und jedes weitere Mitglied.