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Mitgliedsbeiträge

12. Ordentliche Mitgliederversammlung
12. November 2003, Hotel Hilton Weimar

Beschluss der 12. Mitgliederversammlung

Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge

Gemäß § 4 (1) und 8 (4c) der Satzung des FITR e.V. werden ab 01.01.2004 folgende jährliche Mitgliedbeiträge festgesetzt:

  1. Juristische Personen 800,00 EUR
  2. Natürliche Personen 150,00 EUR
  3. Sind von einer juristischen Person mehrere Tochterunternehmen Mitglied des FITR e.V. so halbieren sich die Mitgliedsbeiträge für das zweite und jedes weitere Mitglied.


neue Adresse ab 20.06.